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Gut beraten, bestens versorgt – Audi BKK für Berufstätige

Sie stehen mitten im Berufsleben und haben einen herausfordernden Alltag? Konzentrieren Sie sich auf Ihren Job, wir kümmern uns um Ihre Gesundheit: Mit fachlichem Know-how und einem Service, der zu Ihnen passt – schnell, effizient und vor allem digital. Ob mit unserer Service-App oder unseren zahlreichen Online-Kursen, Sie sparen wertvolle Zeit und wir sind auf Ihrem Weg zu einer gesunden Work-Life-Balance stets an Ihrer Seite.

FAQ – Die häufigsten Fragen rund um die Krankenversicherung für Berufstätige beantwortet

Wie hoch ist mein Beitrag in die gesetzliche Krankenversicherung?

Ihr Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beträgt 14,6 Prozent. Hinzu kommt ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 1,0 Prozent (2024), den Ihre Audi BKK zur Sicherung einer effizienten Versorgung erhebt. Ihr Arbeitgeber übernimmt die Hälfte des Beitrags. Das bedeutet für Sie: Egal, ob Sie gerade ins Berufsleben starten oder schon länger berufstätig sind: Sie zahlen immer die Hälfte, also insgesamt 7,3 Prozent von Ihrem Bruttogehalt an Ihre Audi BKK. Sollte kein Anspruch auf Krankengeld bestehen, zahlen Sie den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent. Auch in diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags an die Krankenversicherung.

Welchen Beitragssatz zahlen Arbeitnehmer in die Pflegeversicherung?

Der gesetzliche Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 3,40 Prozent. Ihr Arbeitgeber übernimmt die Hälfte dieses Beitrags (Ausnahme im Bundesland Sachsen). Für kinderlose Mitglieder fällt mit Vollendung des 23. Lebensjahres ein Beitragszuschlag in Höhe von 0,60 Prozent an. Diesen tragen Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin alleine. 

Ab dem 1. Juli 2023 vermindert sich der Beitragsanteil bei Eltern mit mehr als einem Kind. Es werden dafür Beitragsabschläge ab dem 2. bis zum 5. Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte eingeführt. Diese Abschläge gelten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des jeweiligen Kindes. 

Beispiel A:
Familie A aus Bayern hat ein Kind, beide Elternteile sind beschäftigt als Angestellte.
Für beide Elternteile gilt: 
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,40 Prozent. Dieser wird je zu 1,70 Prozent paritätisch von den Arbeitgebern und den Beschäftigten getragen. Es gibt keinen zusätzlichen Beitragsabschlag für Kinder.

Beispiel B:
Familie B aus Niedersachsen hat 3 Kinder, beide Elternteile sind ebenfalls berufstätig.
Für beide Elternteile gilt: 
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,40 Prozent. Die Familie hat 3 Kinder, zwei davon haben das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten, sodass Beitragsabschläge zu berücksichtigen sind.
Der Beitragsanteil der Arbeitgeber beträgt weiterhin 1,70 Prozent.  Bei beiden beschäftigten Eltern ist der Beitragsanteil um 0,25 Prozentpunkte zu reduzieren.* Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt somit für beide Eltern 1,45 Prozent, bis eines der beiden Kinder das 25. Lebensjahr erreicht.

* Grundsätzlich sind ab dem 2. Kind jeweils 0,25 Prozentpunkte pro Kind in Abzug zu bringen. Da die Eltern 3 Kinder haben, wären das somit 0,50 Prozentpunkte. Eins der 3 Kinder hat jedoch bereits das 25. Lebensjahr erreicht, sodass dieses nicht mehr berücksichtigt wird und daher nur 2 Kinder herangezogen werden.

Wie hoch ist der Beitragssatz zur Renten- und zur Arbeitslosenversicherung?

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beläuft sich auf 18,6 Prozent und zur Arbeitslosenversicherung auf 2,6 Prozent. Auch hier teilen sich die Beiträge je zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Wie hoch ist der Beitrag in die Krankenkasse bei geringem Einkommen?

Sie erhalten ein Arbeitsentgelt von 538,01 Euro bis 2.000 Euro? Dann errechnet sich Ihr Beitragssatz für die Krankenversicherung nach einem gesonderten Verfahren (Übergangsbereich). Ihr Vorteil: Sie zahlen weniger in die Krankenversicherung ein, in diesen Fällen nur einen reduzierten Beitragssatz. Mehr Infos

Ich habe einen Minijob, welchen Beitrag zahle ich in die Krankenkasse?

Als Minijobber gehen Sie einer geringfügigen Beschäftigung nach oder sind nur kurzfristig beschäftigt. Das heißt, Sie haben über das Jahr gerechnet regelmäßige Einkünfte bis zur Geringfügigkeitsgrenze (538 Euro ab 01.01.2024). Oder sind kurzfristig bis zu drei Monate bzw. 70 Arbeitstage beschäftigt. In beiden Fällen sind Sie versicherungsfrei. Weitere Informationen zu geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigungen erhalten Sie bei der Minijob-Zentrale oder unter besondere Beschäftigungsverhältnisse.

Wie bin ich in Altersteilzeit gesetzlich versichert?

In der Altersteilzeit reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit und das Entgelt auf die Hälfte. Wie Sie die Arbeitszeit verteilen, vereinbaren Sie individuell. Sie können zum Beispiel die erste Hälfte Ihrer Altersteilzeit Vollzeit arbeiten, bevor die Freistellung folgt. Oder Sie arbeiten über den gesamten Zeitraum zur Hälfte oder nur an bestimmten Tagen. Sind Sie vollständig freigestellt, besteht kein Anspruch auf Krankengeld – stattdessen gilt für Sie der ermäßigte Beitragssatz zur Krankenversicherung.

Was muss ich tun, wenn ich vorher privat krankenversichert war?

Waren Sie bisher bei einer privaten Krankenversicherung versichert, müssen Sie rechtzeitig mit der Versicherung in Kontakt treten und Ihrer Audi BKK eine Versicherungsbescheinigung vorlegen. Grundsätzlich endet die private Krankenversicherung mit Ablauf des Tages vor dem Beginn der krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Was ist, wenn mein Jahresverdienst die Grenze zur Versicherungspflicht überschreitet?

Ihr Arbeitgeber ermittelt jedes Jahr von Neuem, wie hoch Ihr Jahresarbeitsentgelt ist. Dabei multipliziert er oder sie Ihren Verdienst mit zwölf und rechnet einmalige Zuwendungen hinzu, wenn diese mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sind – etwa das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Aktuell gilt eine Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 Euro brutto (2024). Liegt Ihr Jahresarbeitsentgelt darüber, sind Sie von der Krankenversicherungspflicht ausgenommen und versicherungsfrei. Sie können dann als freiwillig Versicherter in die Audi BKK als die gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl wechseln. Eine Ausnahme ist zu beachten: Sollten Sie bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und bei einer privaten Krankenkasse versichert gewesen sein, beträgt die Grenze für das Jahresarbeitsentgelt 62.100 Euro brutto.

Welche Voraussetzungen gelten für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung?

Mehrere Szenarien sind möglich: Wenn Sie die Jahresentgeltgrenze überschreiten, sind Sie nicht mehr versicherungspflichtig, setzen aber die bestehende Mitgliedschaft automatisch als freiwillig Versicherte fort. Es sei denn, Sie bekunden Ihren Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dann müssen Sie allerdings eine andere Krankenversicherung nachweisen. Eine weitere Voraussetzung kann das Ausscheiden aus der Familienversicherung sein, wenn Sie nach Ausbildung oder Studium in Ihren ersten Job starten, oder erstmals in Deutschland beschäftigt sind. Zudem können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Deutschland gesetzlich versichert waren und im Ausland arbeiten, nach der Rückkehr bei Arbeitsaufnahme innerhalb von zwei Monaten als freiwillig Versicherte Mitglied der GKV werden.

Ist die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse möglich?

Dafür stellen Sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht einen Antrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Eine Befreiung ist möglich bei:

  • Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze
  • einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
  • einer Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit während der Pflegezeit
  • einer Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit um mindestens die Hälfte der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit des Betriebs

Die Befreiung kann nicht widerrufen werden und ist erst wirksam, wenn eine andere Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird. Die Befreiung wirkt, so lange der für die Befreiung maßgebliche Tatbestand ununterbrochen fortbesteht und ohne die Befreiung Versicherungspflicht bewirken würde.

Wann wird man nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert?

Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres in einer Beschäftigung versicherungspflichtig werden würden, bleiben weiterhin versicherungsfrei und haben kein Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren.

Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mind. die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig tätig waren.

Hinweis: Diese spezielle Regelung nach § 6 Abs. 3a SGB V greift jedoch nicht für ausländische Arbeitnehmer oder Flüchtlinge, die erstmals eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen, da diese in der Regel zuvor nicht den deutschen Rechtsvorschriften der Sozialversicherung unterlagen.

Bekomme ich in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Versicherungskarte?

Sie erhalten von Ihrer Audi BKK eine personalisierte Krankenversichertenkarte, die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Auf ihr sind Ihre Kundendaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, etc.) gespeichert. Zeigen Sie bei einer Behandlung Ihre Karte vor. So kann die Ärztin, der Arzt oder andere Behandelnde die Gesundheitsleistungen mit der Audi BKK abrechnen. Der Weg zu Gesundheitskarte ist für Sie ganz einfach: Sie können ganz bequem Ihr Porträtfoto online hochladen – den Rest erledigen wir für Sie.

Zur elektronischen Gesundheitskarte

Ab wann ist meine Versichertenkarte gültig?

Ab dem ersten Tag Ihrer Mitgliedschaft bei der Audi BKK haben Sie vollumfänglichen Schutz: Ihre Versichertenkarte ist also unmittelbar ab dem ersten Tag Ihrer Mitgliedschaft gültig. Bitte beachten Sie: Sollte Ihr Aufnahmeantrag sehr kurzfristig zum Start Ihrer Krankenversicherung bei uns eingehen, finden wir auf jeden Fall eine individuelle Lösung für Sie. Sie können sich darauf verlassen: Ihr Versicherungsschutz ist garantiert.

Ist eine private Zusatzversicherung empfehlenswert?

Durch Ihre Krankenversicherung bei der Audi BKK genießen Sie bereits einen umfangreichen Versicherungsschutz. Wenn Sie diesen über die gesetzlichen Leistungen hinaus gezielt erweitern möchten, können Sie das mit einer privaten Zusatzversicherung tun – zum Beispiel einer Auslandsreisekrankenversicherung, einer Zahn-, Krankenhaus- oder Auslandsreise-Zusatzversicherung. Im Bereich der privaten Zusatzversicherungen kooperiert Ihre Audi BKK seit Langem vertrauensvoll und erfolgreich mit unserem Partner dem Münchener Verein. 

Hier geht’s zu den Zusatzversicherungen

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Erleben Sie, wie viel Spaß es macht, für die Gesundheit aktiv zu sein. Wir unterstützen Berufstätige mit unserem umfangreichen Angebot der Gesundheitswoche. Lassen Sie sich von spannenden Themen wie Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Entspannung begeistern.

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Urlaub im Ausland

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