Teilnahmeerklärung
Um am Bonusprogramm BonusFit teilzunehmen, ist eine Teilnahmeerklärung erforderlich. Bitte senden Sie uns diese unterschrieben zurück. Für Versicherte unter 16 Jahren ist die Teilnahmeerklärung von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
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Nach Erhalt Ihrer Teilnahmeerklärung senden wir Ihnen Ihr persönliches Bonusheft zu.
Der Bonustyp „A“ steht für Früherkennungs- und Impfmaßnahmen. Um einen Bonus zu erhalten, reicht es, wenn Sie bereits eine Bonusmaßnahme nachweisen. Die Bonushöhe ergibt sich aus der Anzahl der nachgewiesenen Maßnahmen.
Stufe 1
- Eine Bonusmaßnahme
- Geldbonus 10 Euro je nachgewiesener Bonusmaßnahme
- Zweckgebundener Bonus entfällt
Katalog der Bonusmaßnahmen
- Gesundheits-Check-Up
- Krebsfrüherkennungsuntersuchung
- Schwangerschafts- und Mutterschaftsvorsorge
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung (1 x jährlich)
- Im Bonusjahr durchgeführte Schutzimpfung
- Weitere im Bonusjahr durchgeführte Schutzimpfung, z.B. Reiseschutzimpfungen, wie Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Typhus, Tollwut, Japanische Enzephalitis sowie die Malaria-Prophylaxe oder Grippeschutzimpfung mittels nasalem Grippeimpfstoff LAIV (live attenuated influenza vaccine), Schutzimpfung gegen Meningokokken Typ B, Schutzimpfung gegen Humane Papillom Viren (HPV) ab Vollendung des 18. Lebensjahres
- sonstige Früherkennungs- und Gesundheitsuntersuchungen
Der Bonustyp „B“ steht für regelmäßige Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention oder vergleichbare, qualitätsgesicherte Angebote zur Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens und umfasst 3 Stufen. Um einen Bonus zu erhalten, müssen Sie die entsprechend der Stufe nötige Anzahl an Maßnahmen nachweisen. Die Bonushöhe ergibt sich aus der Anzahl der nachgewiesenen Maßnahmen.
Stufe 1
- Drei Bonusmaßnahmen
- Geldbonus 50 Euro
- Zweckgebundener Bonus maximal 90 Euro
Stufe 2
- Vier Bonusmaßnahmen
- Geldbonus 70 Euro
- Zweckgebundener Bonus maximal 110 Euro
Stufe 3
- Fünf Bonusmaßnahmen
- Geldbonus 90 Euro
- Zweckgebundener Bonus maximal 130 Euro
Katalog der Bonusmaßnahmen
- Zertifizierte Präventionsmaßnahme (entsprechend Leitfaden Prävention)
- aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein
- aktive Mitgliedschaft in einem qualitätsgesicherten Fitnessstudio
- regelmäßiger Sport: Unter qualifizierter Leitung eines Übungsleiters erfolgender Gemeinschaftssport sofern eine Vorbereitung erfolgt, nachzuweisen durch Vorlage einer Teilnahmebescheinigung oder Urkunde (z. B. organisierte Volksläufe, Radtouren, über den ADFC; Wanderungen über den DWV, qualifizierte Lauftreffs); private Sportmaßnahmen ohne Qualitätsnachweis werden nicht anerkannt
- Ablegen eines Sportabzeichens nach DOSB oder DLRG
- Body-Mass-Index (BMI) Nachweis im altersgerechten Normbereich
- Nichtraucherstatus
Bei Wahl eines zweckgebundenen Bonus übernehmen wir gerne die Kosten für folgende Gesundheitsleistungen:
- Akupunktur
- Brillengläser und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke
- Leistungen nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis der besonderen Therapierichtungen inkl. homöopathischer Arzneimittel soweit nicht gesundheitsschädlich, wie z. B. Aderlass
- Mitgliedschaftsgebühr eines Sportvereins oder eines qualitätsgesicherten Fitnessstudios
- Gebühr für Teilnahme an Sportveranstaltungen unter qualifizierter Leitung, z. B. durch zertifizierte Übungsleiter
- private Zusatzversicherungsverträge für Kranken- und Pflegeversicherung
- professionelle Zahnreinigung (PZR)
- Vorsorge-/Früherkennungsuntersuchungen (z. B. Ultraschall zur Krebsfrüherkennung soweit nicht nach Bonustyp „A“ bonifizierbar
- Zusatzdiagnostik zur Vorsorge in der Schwangerschaft soweit nicht nach Bonustyp „A“ bonifizierbar
- sportmedizinische Untersuchung und Beratung
Bitte beachten Sie, dass keine Leistungen erstattet werden dürfen, welche bereits zur Bonuserlangung angerechnet wurden. Beispiel: Bei einem Stempel für „Mitgliedschaft im Sportverein“ zur Bonuserreichung ist gleichzeitig keine Erstattung von Mitgliedsgebühren für den Sportverein im Rahmen des zweckgebundenen Bonus mehr möglich.
Der Erstattungsbetrag der BKK Stadt Augsburg darf nicht höher als die tatsächliche Summe der eingereichten Rechnung/en sein.
Der Bonustyp „A“ steht für Früherkennungs- und Impfmaßnahmen. Um einen Bonus zu erhalten, reicht es, wenn du bereits eine Bonusmaßnahme nachweisen kannst. Die Bonushöhe ergibt sich aus der Anzahl der nachgewiesenen Maßnahmen.
Stufe 1
- Eine Bonusmaßnahme
- Geldbonus 10 Euro je nachgewiesener Bonusmaßnahme
- Zweckgebundener Bonus entfällt
Für U- oder J-Untersuchungen beträgt der Geldbonus 20 Euro je nachgewiesener Bonusmaßnahme.
Katalog der Bonusmaßnahmen
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung (2 x jährlich)
- Kinderuntersuchung (U1 bis U11)
- Jugenduntersuchung (J1)
- Im Bonusjahr durchgeführte Schutzimpfung
- Weitere im Bonusjahr durchgeführte Schutzimpfung, z.B. Reiseschutzimpfungen, wie Cholera, Gelb-fieber, Hepatitis A und B, Typhus, Tollwut, Japanische Enzephalitis sowie die Malaria-Prophylaxe oder Grippeschutzimpfung mittels nasalem Grippeimpfstoff LAIV (live attenuated influenza vaccine), Schutzimpfung gegen Meningokokken Typ B
- sonstige Früherkennungs- und Gesundheitsuntersuchungen
Der Bonustyp „B“ steht für regelmäßige Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention oder vergleichbare, qualitätsgesicherte Angebote zur Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens und umfasst 3 Stufen. Um einen Bonus zu erhalten, musst du die entsprechend der Stufe nötige Anzahl an Maßnahmen nachweisen. Die Bonushöhe ergibt sich aus der Anzahl der nachgewiesenen Maßnahmen.
Stufe 1
- Drei Bonusmaßnahmen
- Geldbonus 50 Euro
- Zweckgebundener Bonus maximal 90 Euro
Stufe 2
- Vier Bonusmaßnahmen
- Geldbonus 70 Euro
- Zweckgebundener Bonus maximal 110 Euro
Stufe 3
- Fünf Bonusmaßnahmen
- Geldbonus 90 Euro
- Zweckgebundener Bonus maximal 130 Euro
Katalog der Bonusmaßnahmen
- Zertifizierte Präventionsmaßnahme (entsprechend Leitfaden Prävention)
- aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder alternativ in einem qualitätsgesicherten Fitnessstudio
- regelmäßiger Sport: Unter qualifizierter Leitung eines Übungsleiters erfolgender Gemeinschaftssport sofern eine Vorbereitung erfolgt, nachzuweisen durch Vorlage einer Teilnahmebescheinigung oder Urkunde (z. B. organisierte Volksläufe, Radtouren, über den ADFC; Wanderungen über den DWV, qualifizierte Lauftreffs); private Sportmaßnahmen ohne Qualitätsnachweis werden nicht anerkannt
- Ablegen eines Sportabzeichens nach DOSB oder DLRG
- regelmäßige Teilnahme an Baby-Schwimmkurs / Eltern-Kind-Turnen unter qualifizierter Übungsleitung, wenn diese nicht bereits im Rahmen der Mitgliedschaft im Sportverein bonifiziert wurde
- Body-Mass-Index (BMI) Nachweis im altersgerechten Normbereich
Bei Wahl eines zweckgebundenen Bonus übernehmen wir gerne die Kosten für folgende Gesundheitsleistungen:
- professionelle Zahnreinigung (PZR)
- erweiterte zahnmedizinische Leistungen (z. B. Versiegelung der Zähne)
- Mitgliedschaftsgebühr eines Sportvereins oder eines qualitätsgesicherten Fitnessstudios
- Gebühr für Teilnahme an Sportveranstaltungen unter qualifizierter Leitung, z. B. durch zertifizierte Übungsleiter
- Eltern-Baby-Kurs zur Förderung der frühkindlichen Entwicklung, z. B. PEKiP® und vergleichbare qualitätsgesicherte Angebote
- Leistungen nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis der besonderen Therapierichtungen inkl. homöopathischer Arzneimittel soweit nicht gesundheitsschädlich, wie z. B. Aderlass
- private Zusatzversicherungsverträge für Kranken- und Pflegeversicherung
- Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung
Bitte beachte, dass keine Leistungen erstattet werden dürfen, welche bereits zur Bonuserlangung angerechnet wurden. Beispiel: Bei einem Stempel für „Mitgliedschaft im Sportverein“ zur Bonuserreichung ist gleichzeitig keine Erstattung von Mitgliedsgebühren für den Sportverein im Rahmen des zweckgebundenen Bonus mehr möglich.
Der Erstattungsbetrag der BKK Stadt Augsburg darf nicht höher als die tatsächliche Summe der eingereichten Rechnung/en sein.
- Teilnahmeberechtigt sind alle Versicherten der BKK Stadt Augsburg.
- Die Teilnahme am Bonusprogramm ist vom Versicherten durch vorherige Einschreibung zu erklären. Mit der Einschreibung erklärt sich der Versicherte mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
- Im Fall der – auch nur einmaligen – Inanspruchnahme einer Leistung nach Bonustyp A steht auch die direkte Einreichung des ausgefüllten Bonuspasses an die BKK Stadt Augsburg der Einschreibung gleich.
- Die Teilnahme am Bonusprogramm ist freiwillig; eine Pflicht, das Bonusprogramm aktiv zu betreiben, besteht nicht.
- Das Bonusjahr ist das Kalenderjahr. Die Teilnahme beginnt zum 01.01. des Kalenderjahres, in dem die jeweilige Teilnahmeerklärung eingeht oder in dem der Bonuspass eingereicht wird, jedoch nicht vor Beginn der Versicherung bei der BKK Stadt Augsburg.
- Werden die vom Teilnehmer in Anspruch genommenen Bonusmaßnahmen spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bonusjahres zur Bonifizierung eingereicht, verlängert sich die Teilnahme um ein weiteres Bonusjahr, es sei denn, der Teilnehmer erklärt, dass die Teilnahme nicht über den Ablauf des Bonusjahres hinaus fortgesetzt werden soll. Dies gilt entsprechend für alle weiteren Bonusjahre.
- Die Teilnahme am Bonusprogramm kann jederzeit vom Teilnehmer beendet werden. Die Teilnahme am Bonusprogramm endet überdies automatisch und zeitgleich mit dem Ende der Versicherung bei der BKK Stadt Augsburg; bis dahin geltend gemachte Bonusansprüche bleiben unberührt.
- Der Bonusteilnehmer muss die Bonusmaßnahme(n) ordnungsgemäß absolviert haben, den Nachweis hierüber bis 30.03. des dem Bonusjahr folgenden Jahres geführt haben, bei der Wahl des
zweckgebundenen Bonus die erforderlichen Belege und Nachweise der verauslagten Kosten im Original einreichen. - Der Nachweis wird grundsätzlich in der Form eines zur maschinellen Verarbeitung geeigneten Bonuspasses geführt, den der Teilnehmer von der BKK Stadt Augsburg zur Verfügung gestellt bekommt.
- Die Bonusmaßnahmen sind vom Teilnehmer im Bonuspass in der von der BKK Stadt Augsburg jeweils vorgegebenen Form zu belegen.
- Der Beleg erfolgt durch Bestätigung eines Arztes, Zahnarztes, anderen Leistungserbringers oder einer sonstigen zur Nachweisbestätigung bestimmten Stelle.
- Dem Teilnehmer entstehende Kosten für die Nachweise werden von der BKK Stadt Augsburg nicht übernommen.
- Hat der Teilnehmer den Bonus aufgrund unrichtiger Angaben, Erklärungen, Bescheinigungen oder Unterlagen erhalten, ist der Bonusbetrag an die BKK Stadt Augsburg zurück zu zahlen. Darüber hinaus kann die Teilnahme am Bonusprogramm durch die BKK Stadt Augsburg mit sofortiger Wirkung beendet werden, wenn der Teilnehmer die Unrichtigkeit zu vertreten hat.
- Jeder Teilnehmer führt einen eigenen Bonuspass.
- Eine nachgewiesene Bonusmaßnahme kann nur einmal bonifiziert werden.
- Eine Bonusmaßnahme kann nicht bonifiziert werden, soweit der Teilnehmer auf die Leistung keinen Anspruch hatte.
- Für den Fall, dass der Bonuspass verloren geht, erhält der Teilnehmer einen neuen Pass. Die bis zum Verlust in den Pass eingetragenen Bonusmaßnahmen können nur angerechnet werden, wenn sie im neuen Bonuspass wieder bestätigt werden.
- Die Boni nach Bonustyp „A“ und Bonustyp „B“ können nach Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen nach Wahl des Teilnehmers jeweils einzeln und unabhängig voneinander in Anspruch genommen oder zur gemeinsamen Bonifizierung eingereicht werden. Die Wahlentscheidung trifft der Teilnehmer spätestens mit der Geltendmachung des jeweiligen Bonusanspruches.
- Bei Wahl eines zweckgebundenen Bonus im Bonustyp „B“ müssen die erforderlichen Belege und Nachweise der verauslagten Kosten im Original eingereicht werden. Der Erstattungsbetrag der BKK Stadt Augsburg darf nicht höher, als die tatsächliche Summe der eingereichten Rechnung/en sein.
- Die BKK Stadt Augsburg behält sich vor, das Bonusprogramm zu ergänzen, zu verändern oder einzustellen.
Bitte beachten Sie, dass keine Leistungen erstattet werden dürfen, welche bereits zur Bonuserlangung angerechnet wurden. (Beispiel: Bei einem Stempel für „Mitgliedschaft im Sportverein“ zur Bonuserreichung, ist gleichzeitig keine Erstattung von Mitgliedsgebühren für den Sportverein im Rahmen des zweckgebundenen Bonus mehr möglich)
Hinweis:
Der Geldbonus aus unserem Bonusprogramm ist einkommensteuerpflichtig, der zweckgebundene Bonus jedoch nicht.
Das System ist nach Bonusstufen gestaffelt
Stufe 1
- 4 Maßnahmen, davon mind. 1 Pflichtmaßnahme
- Geldbonus: 60 Euro
- zweckgebundener Bonus: 120 Euro
Stufe 2
- 5 Maßnahmen, davon mind. 1 Pflichtmaßnahme
- Geldbonus: 80 Euro
- zweckgebundener Bonus: 140 Euro
Stufe 3
- 6 Maßnahmen, davon mind. 1 Pflichtmaßnahme
- Geldbonus: 100 Euro
- zweckgebundener Bonus: 160 Euro
Das Bonusprogramm unterscheidet in zwei Altersgruppen
Vor dem 16. Lebensjahr
Pflichtmaßnahmen:
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung
- Kinderuntersuchung (U1 bis U11)
- Jugenduntersuchung (J1)
- Vollständiger Impfstatus
Frei wählbare Maßnahmen:
- Aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder alternativ in einem Fitnessstudio
- Teilnahme an Baby-Schwimmkursen / Eltern-Kind-Turnen unter qualifizierter Übungsleitung
- Regelmäßiger Sport unter qualifizierter Leitung eines Übungsleiters
- Sportabzeichen nach DOSB oder DLRG
- BodyMassIndex im Normbereich
Nach dem 16. Lebensjahr
Pflichtmaßnahmen:
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung
- Gesundheits-Check-p
- Krebsfrüherkennungsuntersuchung
- Zertifizierte Präventionsmaßnahme
Frei wählbare Maßnahmen:
- Aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein
- Aktive Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio
- Regelmäßiger Sport unter qualifizierter Leitung eines Übungsleiters
- Sportabzeichen nach DOSB oder DLRG
- BodyMassIndex im Normbereich
- Nichtraucherstatus
- Vollständiger Impfstatus
Bei Wahl eines zweckgebundenen Bonus übernehmen wir gerne die Kosten für folgende Gesundheitsleistungen:
Vor Vollendung des 16. Lebensjahres
- professionelle Zahnreinigung
- erweiterte zahnmedizinische Leistungen (z.B. Versiegelung der Zähne)
- Mitgliedschaftsgebühr eines Sportvereins oder eines Fitnessstudios
- Gebühr für Teilnahme an Sportveranstaltungen unter qualifizierter Leitung
- Eltern-Baby-Kurs zur frühkindlichen Entwicklung, z.B. PEKiP und vergleichbare qualitätsgesicherte Angebote
- Leistungen nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen inkl. homöopathischer Arzneimittel
- Private Zusatzversicherungsverträge für Kranken- und Pflegeversicherung
- Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung
Nach Vollendung des 16. Lebensjahres
- Akupunktur
- Brillengläser und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke
- Leistungen nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen inkl. homöopathischer Arzneimittel
- Gebühr für die Teilnahme an Sportveranstaltungen unter qualifizierter Leitung
- private Zusatzversicherungsverträge für Kranken- und Pflegeversicherung
- professionelle Zahnreinigung
- Vorsorge-/Früherkennungsuntersuchungen (z.B. Ultraschall zur Krebsfrüherkennung)
- Anthroposophische Heilmittel
- Mitgliedschaftsgebühr im Sportverein oder Fitnessstudio
- Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung
Bitte beachten Sie, dass keine Leistungen erstattet werden dürfen, welche bereits zur Bonuserlangung angerechnet wurden. Beispiel: Bei einem Stempel für „Mitgliedschaft im Sportverein“ zur Bonuserreichung ist gleichzeitig keine Erstattung von Mitgliedsgebühren für den Sportverein im Rahmen des zweckgebundenen Bonus mehr möglich.
Der Erstattungsbetrag der BKK Stadt Augsburg darf nicht höher als die tatsächliche Summe der eingereichten Rechnung/en sein.
- Teilnehmen können alle Versicherten der BKK Stadt Augsburg. Jeder Versicherte erhält ein eigenes Bonusheft.
- Die Teilnahme am Bonusprogramm ist freiwillig und kann jederzeit vom Versicherten beendet werden. Zur Teilnahme am Bonusprogramm ist die vorherige schriftliche Einschreibung erforderlich. Bei Kindern bis zum 15. Lebensjahr erfolgt die Einschreibung durch einen Erziehungsberechtigten, an welchen auch die Auszahlung eines eventuellen Bonus erfolgt.
- Jeder Teilnehmer kann nur ein Bonusheft je Bonusjahr einreichen.
- Alle durchgeführten Maßnahmen müssen im Bonusheft mit Datum, Unterschrift und Stempel bestätigt werden.
- Einige Maßnahmen benötigen eine ärztliche Bestätigung. Diese Stempel sind kostenfrei, wenn sich die Bestätigung auf eine ärztliche Leistung im selben Quartal bezieht. Verlangt eine Arztpraxis dennoch eine Gebühr, dürfen wir Ihnen diese nicht erstatten.
- Das Bonusjahr entspricht dem Kalenderjahr.
- Einsendeschluss ist der 31.03. des Folgejahres. Wird das Bonusheft nicht rechtzeitig eingesandt, erfolgt keine Bonusauszahlung.
- Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass am 31.12. des Bonusjahres eine Versicherung bei der BKK Stadt Augsburg besteht.
- Der Bonus wird entweder als Geldbonus oder als zweckgebundener Bonus gewährt.
- Bei Wahl eines zweckgebundenen Bonus müssen die erforderlichen Belege und Nachweise der verauslagten Kosten im Original eingereicht werden. Der Erstattungsbetrag der BKK Stadt Augsburg darf nicht höher als die tatsächliche Summe der eingereichten Rechnung/en sein.
- Die Entscheidung über die Bonusart trifft der Versicherte mit Einreichung des Bonusheftes bei der BKK Stadt Augsburg. Diese Entscheidung kann für jedes Bonusjahr neu getroffen werden.
- Die BKK Stadt Augsburg behält sich vor, das Bonusprogramm zu ergänzen, zu verändern oder einzustellen