Mehr Informationen
In der Krankenversicherung der Rentner sind Sie pflichtversichert, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens 90 Prozent gesetzlich krankenversichert waren. Ob Sie die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt haben, prüfen wir für Sie, sobald wir von Ihrem Rentenantrag erfahren.
Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, brauchen Sie auf unsere guten Leistungen trotzdem nicht zu verzichten: In diesem Fall sind Sie bei uns im Rahmen einer freiwilligen Versicherung weiterversichert.
Natürlich kann sich auch Ihr Ehegatte jederzeit bei uns versichern lassen.
Beitragssätze
- Allgemeiner Beitragssatz 14,60 % (gilt für Beiträge, die aus der Rente, aus einem Versorgungsbezug oder einem evtl. Arbeitseinkommen zu bezahlen sind).
- Ermäßigter Beitragssatz 14,00 % (gilt für alle sonstigen Einnahmen)
- Kassenindividueller Zusatzbeitrag 2,40 % ab dem 01.01.2022
- Pflegeversicherung 3,05 % bzw. 3,40 % für kinderlose Mitglieder ab Vollendung des 23. Lebensjahres.
Rentner erhalten vom Rentenversicherungsträger einen Beitragszuschuss in Höhe der Hälfte des Betrages, der sich aus der Berechnung der Beiträge aus der Rente mit dem allgemeinen Beitragssatz bzw. des kassenindividuellen Zusatzbeitrages ergibt.